AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

1. AUFTRAG
1.1. Entstehung des Auftrags Beratungsgespräche, die auf Initiative des Kunden (nachstehend Auftraggeberin genannt) erfolgen, gelten grundsätzlich als stillschweigend erteilter Auftrag.
1.2. Leistungsarten und Verrechnung Erstgespräche mit neuen Kunden gelten, soweit sie nicht auf ausdrückliche Initiative von visua media ag (nachstehend Auftragnehmerin genannt) stattfinden, als stillschweigend erteilter Auftrag, wobei die Auftragnehmerin auf die Verrechnung der ersten Beratungsstunde verzichtet. Grössere Vorabklärungen im Hinblick auf ein späteres Projekt können von der Auftragnehmerin als Akquisitionsaufwand verbucht und der Auftraggeberin bei der späteren Abrechnung des Projekts gänzlich oder teilweise gutgeschrieben werden.
1.3. Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt mangels anders lautender Vereinbarung das Domizil der Auftragnehmerin.

2. VERTRAGSVERHÄLTNIS
Die Leistungen der Auftragnehmerin unterstehen dem Auftrag gemäss schweizerischem Obligationenrecht OR. Mit dem Erteilen des Auftrages werden diese AGB’s automatisch angenommen. Sollte es Abweichungen dieser geben bedarf es der Schriftlichkeit.

3. RECHTE AN DATEN
Die Auftraggeberin sichert zu, an allen der Auftragnehmerin für die Erfüllung des Vertrags nötigen zur Verfügung gestellten Daten die entsprechenden Rechte zu besitzen.
Sie entbindet die Auftragnehmerin von jeder Haftung, die aus einer allfälligen Verletzung der Rechte am Geistigen Eigentum Dritter entstehen können. Die Auftraggeberin verpflichtet sich, das Werk nur für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen (falls dieser Zweck in den einzelnen Werkverträgen festgehalten wird; sonst explizit hier beschreiben!). Das Endprodukt bleibt im Geistigen Eigentum der visua media ag und darf ohne dessen Zustimmung weder verändert oder kopiert werden. Die Bildrechte bleiben bei der visua media ag und können nach einer schriftlichen Vereinbarung dem Kunden übergeben werden. Die Bilder können für weitere Projekte genutzt oder weiterverkauft werden. Die Nutzung des Produktes wird dem Auftraggeber unbestimmt weitergegeben. Bis zur endgültigen Zahlung behält sich die visua media ag das Recht vor die Veröffentlichung zu untersagen.

4. HONORAR UND SPESEN


Die Ansätze richten sich nach der jeweils geltenden Preisliste der Auftragnehmerin und verstehen sich excl. Mehrwertsteuer. Aufträge im Rahmen von Projekten werden gemäss schriftlichem Angebot der Auftragnehmerin abgerechnet.


4.1 Reisezeit

 Vorbehaltlich spezieller Vereinbarungen werden innerhalb der Agglomeration Zürich keine
Reisezeiten verrechnet. Ausserhalb Zürichs wird die Reisezeit zur Hälfte in Rechnung gestellt, wobei die Auftragnehmerin über diese Zeit frei verfügen kann.


4.2. Reisekosten

 Innerhalb der Agglomeration St. Gallen werden keinerlei Kosten verrechnet.
Für Einsätze ausserhalb der Agglomeration werden die effektiven Kosten in Rechnung gestellt.
Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels gilt der SBB-Tarif (1. Klasse, Halbtax) resp. eine
definierte Kilometerentschädigung für Fahrzeuge. Reisekosten ausserhalb der Schweiz werden der
Auftraggeberin nach Aufwand belastet. Mehrkosten für Verpflegung und Übernachtung werden
anhand der effektiv anfallenden Kosten verrechnet.



5. KÜNDIGUNG


Den Vertragsparteien steht das Recht zu, den Vertrag jederzeit zu kündigen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer schadlos zu halten und entschädigt Ihn entsprechend den geleisteten Arbeiten.
Bei einem Pauschalbetrag entsprechend dem Stand des Projektes zu folgenden Konditionen:
- 1⁄2 bis und mit Vollendung der Konzeptphase oder Erstellung des ersten Drehkonzeptes
- 3⁄4 bis und mit den Dreharbeiten, angefangen oder beendet. Der Auftraggeber kann auf das
Rohmaterial zugreifen
- Die ganze Summe nach start des Bildschnittes

6. GEHEIMHALTUNG, DATENSCHUTZ UND RÜCKGABEPFLICHT


Die Parteien verpflichten sich, über alle ihnen bekannt gewordenen oder bekanntwerdenden
geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren. Die
Geheimhaltungspflicht gilt nach Beendigung des vorliegenden Vertrages weiter.
Die Vertragsparteien stellen sicher, dass sie gemäss den Grundsätzen der Datenschutzgesetzgebung
handeln. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, allenfalls einsehbare Kundendaten nur zum Zweck der
Aufrechterhaltung der Dienstleistung zu gebrauchen und angemessen gegen unbefugte externe oder
interne Zugriffe zu schützen.

 Die Partner sorgen durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen für die
Gewährleistung des Datenschutzes.
Die Auftragnehmerin behält die Daten des Projektes mindestens bis zu 5 Jahren nach Beendigung des Projektes bei sich. Datenverlust durch Hardwarefehler oder anderen unbeeinflussbaren
Umständen ausgenommen. Die Daten sind normalerweise doppelt gesichert.

7. REFERENZEN


Ohne anders lautende schriftliche Erklärung ist die Auftraggeberin damit einverstanden, dass ihr
Name und eine allgemeine Beschreibung der mit der Auftragnehmerin realisierten Projekte publiziert werden.



8. GERICHTSSTAND
Als Gerichtsstand gilt 9000 St. Gallen, Schweiz.

Stand 1.1.2012, grundsätzlich zählt das Schweizer Obligationen- und Urheberrecht